NIS2-Richtlinie
Neue Cybersicherheitsanforderungen
für Unternehmen in der EU
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die neue, erweiterte EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sie tritt ab dem 17. Oktober 2024 in Kraft und verpflichtet Unternehmen aus verschiedenen kritischen und wichtigen Sektoren, ihre
IT-Sicherheitsmaßnahmen erheblich zu verbessern.
Ziel von NIS2 ist es, Unternehmen besser vor Cyberangriffen, Datenverlust und
IT-Ausfällen zu schützen und einheitliche Cybersicherheitsstandards in der EU zu etablieren.
Mit einem strukturierten Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS)
nach ISO 27001 können Unternehmen die Anforderungen von NIS2 effizient umsetzen und die Compliance sicherstellen.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie ist eine Verschärfung und Erweiterung der bisherigen NIS-
Richtlinie. Sie legt verbindliche Mindeststandards für die IT-Sicherheit fest und
führt strengere Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle ein.
Die wichtigsten Neuerungen von NIS2 sind:
-
Erweiterter Geltungsbereich – Mehr Unternehmen aus kritischen und
wichtigen Sektoren unterliegen der Richtlinie. -
Höhere Sicherheitsanforderungen – Unternehmen müssen ein
Risikomanagement-Framework für IT-Sicherheit implementieren. -
Strengere Meldepflichten – IT-Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24
Stunden gemeldet werden. -
Verantwortung der Geschäftsleitung – Die Unternehmensführung haftet für
Verstöße gegen die NIS2-Vorgaben. -
Hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung – Strafen können bis zu 10 Millionen
Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Mit diesen Maßnahmen soll die IT-Sicherheit in der gesamten EU verbessert und
eine einheitliche Regulierung für Cybersicherheit geschaffen werden.
Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?
Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und unterteilt diese in zwei Kategorien:
1. Kritische Einrichtungen
(Essential Entities)
Diese Unternehmen unterliegen besonders strengen Sicherheitsvorgaben:
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Energieversorger und Betreiber kritischer Infrastrukturen
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Wasser- und Abwasserunternehmen
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Telekommunikations- und Internetanbieter
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Banken und Finanzdienstleister
-
Gesundheitswesen und Pharmaunternehmen
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Verkehr und Logistik
-
Öffentliche Verwaltung und Regierungsorganisationen
2. Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
(Important Entities)
Diese Unternehmen müssen ebenfalls NIS2-Anforderungen erfüllen, unterliegen aber etwas geringeren Strafen:
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IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter
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Lebensmittelproduktion und Handel
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Chemische Industrie und Herstellungsbetriebe
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Anbieter digitaler Dienste und Rechenzentren
-
Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Die wichtigsten NIS2-Anforderungen im Überblick
Ein ISMS nach ISO 27001 definiert klare Prozesse und technische Maßnahmen, gesteuert durch stetige Verbesserung. Dieser strukturierte Ansatz ermöglicht Unternehmen, die ISO 27001-Zertifizierung effizient zu erreichen und langfristig zu sichern.
01
Implementierung eines IT-Risikomanagements
Unternehmen müssen ein umfassendes Risikomanagement-Framework für Cybersicherheit aufbauen:
-
Einführung eines ISMS nach ISO 27001
-
Regelmäßige Risikoanalysen und interne Audits
-
Strikte Sicherheitsmaßnahmen für Netzwerke, Systeme und Daten
-
Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung für Cybersicherheit
02
Pflicht zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen
Unternehmen müssen eine strenge Incident-Response-Strategie umsetzen:
-
Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden nach einem
IT-Sicherheitsvorfall -
Detaillierter Bericht innerhalb von 72 Stunden an die zuständigen Behörden
-
Abschlussbericht mit Lessons Learned innerhalb eines Monats
-
Entwicklung eines Notfallplans für Cyberangriffe
03
Regelmäßige IT-Sicherheitstests und Penetrationstests
Unternehmen müssen die Wirksamkeit ihrer Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig
prüfen:
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Jährliche Schwachstellenscans und Sicherheitsbewertungen
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Bedrohungsbasierte Penetrationstests mindestens alle drei Jahre
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Einsatz unabhängiger Prüfer zur Validierung der Sicherheitsmaßnahmen
-
Überprüfung von Drittanbietern auf Sicherheitsstandards
04
Sicheres Management von IT-Drittanbietern
Da viele Unternehmen externe IT-Dienstleister nutzen, müssen sie laut NIS2 ein Drittanbieter-Risikomanagement einführen.
-
Prüfung der Sicherheitsstandards von externen IT-Dienstleistern
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Etablierung eines Vendor Risk Management Frameworks
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Regelmäßige Audits und Risikoanalysen von Zulieferern
-
Vermeidung von Abhängigkeiten durch Multi-Vendor-Strategien
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